Musterhygieneplan Stand 05.09.2022

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Musterhygieneplan vom 5.9.2022.pdf
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Test- und Quarantäneregelungen ab 27.01.2022

In der vergangenen Woche wurden die Test- und Quarantäneregelungen im Saarland erneut angepasst:

  • Die Tests an den Schulen werden von zwei auf drei Tests pro Woche erhöht, wir testen somit immer montags, mittwochs und freitags.
  • Bei einem positiven Testergebnis muss nur die positiv getestete Person in Quarantäne - die Kontaktpersonen nicht (unabhängig von Impf-/Genesenenstatus).
  • Kontaktpersonen (die gesamte Klasse) nehmen an acht aufeinanderfolgenden Schultagen an den Schultestungen teil. Die Ausgabe von Selbsttests für das Wochenende entfällt somit.
  • Die tägliche Testpflicht gilt nicht für frisch geimpfte (als frisch geimpft gelten Personen, deren letzte Impfung mindestens 14 Tage, jedoch nicht länger als drei Monate zurückliegt), genesene (Personen ab dem 29. Tag bis 90 Tage ab dem Datum des positiven Tests) oder geboosterte (vollständig geimpft mit Auffrischungsimpfung) Personen. Eine Teilnahme an den Testungen wird jedoch dringend empfohlen. Personen, die in Anspruch nehmen möchten, nicht getestet zu werden, müssen der Schulleitung belegen, dass sie zu einer der genannten Gruppen gehören.

Neue Corona-Verordnung ab 20.11.2021

Musterhygieneplan Stand 01.10.2021

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Informationen zur Testpflicht ab 19.04.2021

Liebe Schulgemeinschaft,

 

wie bereits den Medien entnommen werden konnte, werden ab Montag, den 19.04.2021 die Antigen-Schnelltests auf das Coronavirus schrittweise auf Selbsttestungen umgestellt.

Ziel der Tests in den Schulen ist es, Infektionen ohne Krankheitssymptome frühzeitig zu erkennen und die Übertragung von Infektionen zu verhindern.

 

Ab 19.04.2021 hat die Landesregierung eine Testpflicht für alle Schülerinnen und Schüler eingeführt. Diese Testpflicht gilt darüber hinaus auch für alle Lehrkräfte und alle sonstigen Personen, die regelmäßig in der Schule tätig sind.

 

Dies beinhaltet auch, dass der Zutritt zum Schulgelände und die Teilnahme am Präsenzschulbetrieb nur gestattet ist, wenn alle Personen ihre Testpflicht erfüllen.

Die Möglichkeit zur Teilnahme an den schulischen Tests besteht nur für Personen ohne Symptome, die auf eine Infektion mit dem Corona-Virus hinweisen. Personen mit entsprechenden Symptomen dürfen die Schule nicht betreten (siehe Musterhygieneplan).

 

Schülerinnen und Schüler, die an den schulischen Tests nicht teilnehmen und die auch keinen anderen gültigen negativen Testnachweises vorlegen, dürfen die Schule nicht betreten.

 

Bei Vorliegen eines positiven Testergebnisses müssen – wie bislang auch - unverzüglich Schutzmaßnahmen ergriffen werden. Dazu gehört, dass Sie als Eltern/Erziehungsberechtigte unverzüglich informiert und gebeten werden, ihr Kind von der Schule abzuholen.

 

Negative Testergebnisse werden von der Schule bescheinigt und können wie die Bescheinigungen der Testzentren der Landkreise oder Gemeinden oder der Apotheken überall dort eingesetzt werden, wo eine Negativbescheinigung für die Teilnahme oder den Zutritt (zum Beispiel Frisör, Sportverein, Theater) erforderlich ist.

 

Die Selbsttests werden jeden Montag und Donnerstag durchgeführt.

 

Alle weiteren Informationen entnehmen Sie bitte dem beigefügten Elternschreiben des Ministeriums für Bildung und Kultur. Zusätzlich finden Sie die entsprechenden Datenschutzerklärungen im Anhang dieses News-Beitrags.

 

Liebe Grüße

das Schulleitungsteam

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Elternschreiben des Ministeriums
Elternschreiben Weiterf. Schulen Testpfl
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Datenschutzerklärung Eltern
Datenschutzerklärung Eltern Selbsttests
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Datenschutzerklärung SchülerInnen und Erwachsene
Datenschutzerklärung Erwachsene und SuS
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